Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
Bitte beachten Sie, dass unter anderem nachfolgende Dokumente nicht beglaubigt werden dürfen:
- Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden)
- Führerscheine, Nationalpässe
- Testamente und Erbscheine
- notarielle Urkunden
- privatrechtliche Verträge, die notariell beurkundet werden müssen
Aufenthalts-, Lebens- bzw. Meldebescheinigungen, die im Ausland vorzulegen sind, bedürfen oft der sogenannten Überbeglaubigung, auch Apostille genannt. Hinweise zur Apostille durch die Bezirksregierung Düsseldorf: